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   LSG Bayern, 30.11.2006 - L 4 KR 45/04   

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https://dejure.org/2006,24441
LSG Bayern, 30.11.2006 - L 4 KR 45/04 (https://dejure.org/2006,24441)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30.11.2006 - L 4 KR 45/04 (https://dejure.org/2006,24441)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30. November 2006 - L 4 KR 45/04 (https://dejure.org/2006,24441)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses bei einem Geschäftsführer; Bedeutung des Vorliegens einer Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt; Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

    Auszug aus LSG Bayern, 30.11.2006 - L 4 KR 45/04
    Bei Fremdgeschäftsführern, also nicht am Gesellschaftskapital beteiligten Geschäftsführern, hat demgemäß das Bundessozialgericht (BSG) regelmäßig eine abhängige Beschäftigung angenommen (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 20 mwN), es sei denn, es liegen besondere Umstände vor, die eine Weisungsgebundenheit gegenüber den Gesellschaftern im Einzelfall aufheben (BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 1).
  • BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 25/02 R

    Arbeitslosenversicherung - Beitragspflicht - abhängiges Beschäftigungsverhältnis

    Auszug aus LSG Bayern, 30.11.2006 - L 4 KR 45/04
    Bei Fremdgeschäftsführern, also nicht am Gesellschaftskapital beteiligten Geschäftsführern, hat demgemäß das Bundessozialgericht (BSG) regelmäßig eine abhängige Beschäftigung angenommen (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 20 mwN), es sei denn, es liegen besondere Umstände vor, die eine Weisungsgebundenheit gegenüber den Gesellschaftern im Einzelfall aufheben (BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 1).
  • BSG, 29.09.1998 - B 1 KR 10/96 R

    Anspruch auf Krankengeld - mißglückter Arbeitsversuch - versicherungspflichtige

    Auszug aus LSG Bayern, 30.11.2006 - L 4 KR 45/04
    Kommen weitere Umstände, etwa eine familiäre oder verwandtschaftliche Beziehung zwischen den Arbeitsvertragsparteien, das Fehlen eines schriftlichen Arbeitsvertrags, eine offensichtlich vom üblichen Rahmen abweichende Lohnhöhe, der Verlust eines anderweitigen Versicherungsschutzes oder eine rückwirkende Anmeldung bei der Krankenkasse nach zwischenzeitlichem Auftreten einer kostenaufwendigen Erkrankung hinzu, kann von einer Versicherungspflicht nur ausgegangen werden, wenn weitere Tatsachen diese Verdachtsmomente entkräften (BSG SozR 3-2500 § 5 Nr. 40 m.w.N.).
  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 67/92

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - beitragspflichtige Beschäftigung

    Auszug aus LSG Bayern, 30.11.2006 - L 4 KR 45/04
    Die Grenze zwischen einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis mit Entgeltzahlung und einer nichtversicherungspflichtigen Mitarbeit aufgrund einer familienhaften Zusammengehörigkeit ist hier ebenfalls unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls zu ziehen (BSGE 3, 30, 39 f; 17, 1, 4 f = SozR Nr. 31 zu § 165 RVO; BSGE 74, 275, 278 f = SozR 3-2500 § 5 Nr. 17; BSG SozR 2200 § 165 Nr. 90; BSG SozR 3-4100 § 168 Nr. 11).
  • BSG, 13.12.1960 - 3 RK 2/56
    Auszug aus LSG Bayern, 30.11.2006 - L 4 KR 45/04
    Er ist weder wegen seiner Organstellung (BSGE 13, 196, 200 = SozR Nr. 5 zu § 1 AVG) noch deshalb von einer abhängigen Beschäftigung ausgeschlossen, weil er gegenüber Arbeitnehmern der GmbH Arbeitgeberfunktionen ausübt; maßgebend ist vielmehr vor allem die Bindung des Geschäftsführers an das willensbildende Organ, in der Regel die Gesamtheit der Gesellschafter (vgl. BSG USK 87170 und USK 9519).
  • BSG, 17.12.2002 - B 7 AL 34/02 R

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtverhältnis -

    Auszug aus LSG Bayern, 30.11.2006 - L 4 KR 45/04
    Die Grenze zwischen einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis mit Entgeltzahlung und einer nicht versicherungspflichtigen Mitarbeit aufgrund einer familienhaften Zusammengehörigkeit ist unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalles zu ziehen (BSG vom 17.12.2002 B 7 AL 34/02 R).
  • BSG, 23.06.1994 - 12 RK 50/93

    Abgrenzung - entgeltliches Beschäftigungsverhältnis - familienhafte Mithilfe -

    Auszug aus LSG Bayern, 30.11.2006 - L 4 KR 45/04
    Die Grenze zwischen einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis mit Entgeltzahlung und einer nichtversicherungspflichtigen Mitarbeit aufgrund einer familienhaften Zusammengehörigkeit ist hier ebenfalls unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls zu ziehen (BSGE 3, 30, 39 f; 17, 1, 4 f = SozR Nr. 31 zu § 165 RVO; BSGE 74, 275, 278 f = SozR 3-2500 § 5 Nr. 17; BSG SozR 2200 § 165 Nr. 90; BSG SozR 3-4100 § 168 Nr. 11).
  • BSG, 29.03.1962 - 3 RK 83/59

    Pflicht zur Entrichtung der Beiträge zur Krankenversicherung und

    Auszug aus LSG Bayern, 30.11.2006 - L 4 KR 45/04
    Die Grenze zwischen einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis mit Entgeltzahlung und einer nichtversicherungspflichtigen Mitarbeit aufgrund einer familienhaften Zusammengehörigkeit ist hier ebenfalls unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls zu ziehen (BSGE 3, 30, 39 f; 17, 1, 4 f = SozR Nr. 31 zu § 165 RVO; BSGE 74, 275, 278 f = SozR 3-2500 § 5 Nr. 17; BSG SozR 2200 § 165 Nr. 90; BSG SozR 3-4100 § 168 Nr. 11).
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